Weihnachten im Schuhkarton

Weihnachten im Schuhkarton! 

Die Geschenkaktion „Weihnachten im Schuhkarton“ des Vereins Geschenke der Hoffnung findet in diesem Jahr wieder statt. Seit 1996 erleben Kinder in Osteuropa und anderen Ländern, wie Glaube, Hoffnung und Liebe durch einen Schuhkarton für sie greifbar wird. Durch die kleine Geste, einen Schuhkarton mit neuen Geschenken zu füllen, kann jeder Mädchen oder Jungen, die oft noch nie ein Geschenk bekommen haben, eine unvergessliche Freude bereiten. Auch Mitglieder im BiCa Tarp möchte die Aktion gemeinsam unterstützen. So wird es eine zentrale Annahmestelle im BiCa Büro (Dienstags von 11 -13 Uhr) geben. Zudem können Sie in verschiedenen Einrichtungen in Tarp  einen gepackten Schuhkarton abgeben.  Welche das sind, finden Sie auf unserer Internetseite www.bica-tarp.de . Mitmachen ist ganz einfach Abgeben können Sie ihr Päckchen in Tarp:

 

  • im BiCa Büro 
  • in der Familienbildungsstätte 

 

 Mitmachen ist ganz einfach: 

  1. Deckel und Boden eines Schuhkartons separat mit Geschenkpapier bekleben oder vorgefertigten Schuhkarton unter www.jetzt-mitpacken.de bestellen. 
       2.  Das Päckchen mit neuen Geschenken für ein Kind (Junge/Mädchen in den Altersstufen zwei bis vier, fünf bis neun oder zehn bis 14
             Jahre) füllen. 
       3. Ist der Karton gepackt, kann dieser entweder im Kindergarten oder im BiCa Büro abgegeben werden. 

Bitte halten Sie 10 Euro pro Päckchen bereit

Geben Sie die 10 Euro zusammen mit Ihrem Schuhkarton als Spende bei einem der Abgabeorte ab oder nutzen Sie unser sicheres Online-Spendenportal. Mehr zum Thema: "Warum 8 Euro?" lesen Sie hier.

Abgabeschluss ist der 15. November 

 

Nähere Informationen  zu der Aktion unter www.geschenke-der-hoffnung.org

 

UNSERE GESCHENKEMPFEHLUNG

Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass ein Schuhkarton am meisten Freude schenkt, wenn er gefüllt wird mit nützlichen und schönen Dingen. Unser Vorschlag: Schenken Sie eine bunte Mischung aus:

  • Kleidung (bitte nicht waschen): Badeanzug, Badehose, Basecap, Handschuhe, Hausschuhe, Hemd, Jacke, lange oder kurze Hose, Mantel, Mütze, Pullover, Rock, Schal, Schuhe, (Ski-) Unterwäsche, Socken, Sportsachen, Strumpfhose, Stirnband, T-Shirt etc.
  • Kuscheltier
  • Hygieneartikel: Creme, Deoroller/Deospray, Duschgel & Shampoo (wenn es auslaufsicher verpackt ist), Haarbürste, Haarschmuck, Handcreme,
  • Handtuch, Kamm, Lippenpflegestift, Waschlappen, Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher etc.
  • Spielzeug: Auto, Ball, Barbiepuppe, Baseball mit Handschuh, Bilderbuch ohne Text, Blockflöte, Dynamotaschenlampe, Flugzeug, Fußball mit Luftpumpe, Gummiball (Flummi), Gummitwist, Jo-Jo, kleines Softball-Set, Knete, Kreisel, Lego, Malbuch, Mundharmonika, Murmeln, Poesiealbum, Puppe und Puppenkleider, Puzzle, Springseil, Sticker / Stickeralbum, Kartenspiele (UNO, Quartett etc.), Tischtennisschläger und -bälle, Würfelspiel / Würfel etc.
  • Originalverpackte Süßigkeiten (mind. haltbar bis März des Folgejahres): Bonbons/ Kaugummi/Lutscher, Sahnebonbons, Schokolade ohne stückige Füllung (z. B. Nougat, Sahne, Milchcreme, Vollmilch), Schokolinsen, Schokokränze, Toffeebonbons,  Traubenzuckerbonbons oder -lutscher, Überraschungsei, weiße Schokolade, Zartbitterschokolade
  • Schulmaterialien: Bastelmappe, Bastelschere (rund), Bilderbuch, Bunt-/Bleistifte mit Anspitzer und Radiergummi, Block, Briefpapier/ -umschläge, Federtasche, Füller mit Patronen, Geodreieck, Holzstifte, Kalender, Klebestift, Kreide, Kugelschreiber, Lineal, Malbücher, Malkasten, Pinsel, Schulhefte, Solartaschenrechner, Wachsmalkreide, Zirkel etc.
  • Persönliche Grüße und/oder ein Foto von Ihnen

Empfehlungen für die verschiedenen Altersgruppen finden Sie auf unserer Pinterest-Seite oder hier zum Download.

 

Nicht erlaubt sind:

  • Gebrauchte Gegenstände jeder Art, insbes. Kleidung
  • Lebensmittel und Süßigkeiten mit pflanzlichen Füllungen (wie Nussschokolade, Popcorn, Lebkuchen, Müsliriegel etc.)
  • Obst und Gemüse
  • Medikamente und Vitaminbrausetabletten
  • Zerbrechliche Gegenstände
  • Scharfe, spitze und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, spitze Schere)
  • Flüssigkeiten, die leicht auslaufen (z.B. Seifenblasen) und stark riechende Seife (nur einpacken, wenn "duftsicher" verpackt)
  • Glücksspielkarten (z. B. Skat)
  • angstauslösende Dinge wie Kriegsspielzeug
  • Hexerei- und Zaubereiartikel
  • Literatur jeder Art
  • Bargeld

Aufgrund der Zollbestimmungen in den unterschiedlichen Empfängerländern und aus Respekt vor der Glaubwürdigkeit der verteilenden Gemeinden sind diese Dinge nicht gestattet.


Bitte beachten Sie: 

Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen in einigen Ländern dürfen in die Schuhkartons nur neue Waren und Süßigkeiten, die bis mindestens März des Folgejahres haltbar sind. Wir behalten uns das Recht vor, alle Schuhkartons auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusehen, zollrechtlich unzulässige Gegenstände anderen wohltätigen Zwecken zuzuführen und in der Größe stark abweichende Geschenkkartons umzupacken